Ein Wohngebäude ist meist ein wesentlicher Teil des privaten Vermögens. Entsprechend wichtig ist es, dass der Versicherungsschutz tatsächlich zum Gebäude und zur heutigen Situation passt.
Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K. prüft und vermittelt Wohngebäudeversicherungen für Eigentümer insbesondere im Raum Düsseldorf, Krefeld und Neuss. Dabei betrachten wir zuerst den benötigten beziehungsweise bestehenden Versicherungsschutz – und erst danach den Preis.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und die im Vertrag bezeichneten Gebäudebestandteile gegen die vereinbarten Gefahren.
Dazu können insbesondere Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel gehören. Weitere Naturgefahren wie beispielsweise Überschwemmung oder Rückstau können über einen zusätzlichen Elementarschutz versichert werden.
Welche Nebengebäude, Grundstücksbestandteile oder weiteres Zubehör mitversichert sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Wohngebäudeversicherungen laufen häufig über viele Jahre. In dieser Zeit können sich das Gebäude, seine Nutzung und auch die Versicherungsbedingungen verändern.
Bei einem bestehenden Vertrag schauen wir deshalb zunächst darauf, ob die bekannten Angaben und die vereinbarte Wertermittlung noch zur heutigen Situation passen und welcher Versicherungsschutz tatsächlich vereinbart ist.
Passen die Angaben in der Police noch zum heutigen Gebäude oder gibt es Abweichungen, die zunächst geklärt werden sollten?
Welche Gefahren sind tatsächlich eingeschlossen? Besteht beispielsweise Versicherungsschutz für Leitungswasser und weitere Naturgefahren?
Auch innerhalb derselben versicherten Gefahren können sich Bedingungswerke unterscheiden. Deshalb betrachten wir nicht nur, ob eine Leistung versichert ist, sondern auch, wie sie ausgestaltet ist.
Gab es in den vergangenen Jahren An- oder Umbauten oder andere wesentliche Veränderungen – beispielsweise eine Photovoltaik- oder Solaranlage, eine Wärmepumpe oder einen Pool?
Solche Veränderungen sind ein guter Anlass, die vorhandenen Vertragsangaben und den Versicherungsschutz erneut zu prüfen.
„Beim Sturm wurden Dachziegel abgedeckt. Anschließend hat es ins Haus geregnet und die Decke beschädigt. Ist dieser Wasserschaden mitversichert?“
Eine Wohngebäudeversicherung kann neben dem unmittelbaren Sturmschaden auch die daraus entstehenden Folgeschäden abdecken.
Dringt Regen durch eine Öffnung ein, die erst durch einen versicherten Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude entstanden ist, können auch die dadurch verursachten Nässeschäden versichert sein.
Anders liegt der Fall beispielsweise, wenn Regen durch ein offen stehendes Fenster eindringt, ohne dass Sturm oder Hagel zuvor eine entsprechende Gebäudeöffnung verursacht haben.
Wir helfen, den Zusammenhang zwischen dem Sturmschaden und den entstandenen Nässeschäden einzuordnen. Dabei erläutern wir, welche Vertragsregelungen relevant sind und welche Angaben der Versicherer zur Prüfung benötigt.
„Unsere Photovoltaikanlage ist fest auf dem Dach montiert. Ist sie damit automatisch über die Wohngebäudeversicherung geschützt?“
Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich. Manche Verträge schließen Photovoltaikanlagen nicht ein, andere versichern sie gegen klassische Gebäudegefahren. Umfangreichere Konzepte können darüber hinaus beispielsweise technische Schäden, Diebstahl oder Ertragsausfall berücksichtigen.
Auch bei Wechselrichtern, Speichern und anderen Anlagenbestandteilen lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen.
Wir prüfen, welche Bestandteile und Gefahren bereits erfasst sind und wo Entschädigungsgrenzen gelten. Reicht der bestehende Schutz nicht aus, betrachten wir geeignete Erweiterungen oder alternative Versicherungslösungen.
„Wir haben eine Solarthermieanlage auf dem Dach. Ist sie genauso versichert wie das übrige Gebäude?“
Solarthermieanlagen können bereits zur versicherten Gebäudetechnik gehören. Dabei kommt es aber auf den Umfang des Schutzes an.
Je nach Vertrag sind die Anlage und ihre Komponenten gegen bestimmte Gebäudegefahren abgesichert. Weitergehende Konzepte können zusätzliche Schäden an der Technik berücksichtigen. Ein versicherter Rohrbruch bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass auch jeder Schaden an Kollektoren oder anderen Anlagenteilen versichert ist.
Wir gleichen die vorhandene Anlage mit den versicherten Sachen und Gefahren ab. So lässt sich klären, ob der Schutz ausreicht oder eine Ergänzung sinnvoll wäre.
„Unser Regenfallrohr ist undicht. Dadurch ist Wasser in die Hauswand gelangt. Ist das nicht ein ganz normaler Leitungswasserschaden?“
In der Wohngebäudeversicherung ist nicht jedes Wasser, das aus einem Rohr austritt, automatisch als Leitungswasser versichert.
Bei Regenfallrohren kommt es insbesondere darauf an, wo das Rohr verläuft und welche Schäden entstanden sind.
Schäden durch Wasser, das aus innenliegenden Regenentwässerungsrohren austritt, sind in vielen Versicherungskonzepten im Leitungswasserschutz berücksichtigt. Bei außenliegenden Fallrohren ist das nicht selbstverständlich.
Außerdem wird zwischen dem Schaden am Rohr selbst und den Nässeschäden am Gebäude unterschieden. Für beide können unterschiedliche Regelungen gelten.
Wir klären mit Ihnen, welches Rohr betroffen ist, wo es verläuft und wie das Wasser in die Wand gelangt ist. Anschließend erläutern wir, welche Regelungen Ihres Vertrags für den Rohrschaden und die Durchfeuchtung maßgeblich sind.
So wird verständlich, was die Wohngebäudeversicherung in dieser Situation leisten kann – und welche Fragen der Versicherer noch klären muss.
„Bei einem Sturm ist der Baum unseres Nachbarn auf unser Dach gefallen. Muss nicht der Nachbar für den Schaden aufkommen?“
Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden: der Versicherungsschutz für das beschädigte Gebäude und die mögliche Haftung des Nachbarn.
Die eigene Wohngebäudeversicherung kann für den Schaden am Haus aufkommen, wenn der Baum infolge eines versicherten Sturmereignisses auf das Gebäude gefallen ist. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Baum auf dem eigenen oder dem benachbarten Grundstück stand.
Der Nachbar haftet dagegen nicht automatisch. Eine Haftung kommt beispielsweise infrage, wenn er erkennbare Gefahren durch einen geschädigten Baum pflichtwidrig nicht beseitigt hat. War der Baum gesund und fiel allein durch den Sturm um, besteht nicht schon wegen seines Eigentums am Baum ein Schadensersatzanspruch.
Wir erklären, welche Rolle Ihre eigene Gebäudeversicherung spielt und welche Angaben zum Sturm und zum Schaden benötigt werden. Außerdem helfen wir, den Unterschied zwischen dem vertraglichen Versicherungsschutz und einer möglichen Haftung des Nachbarn einzuordnen.
Ob der Nachbar rechtlich haftet, ist gesondert zu beurteilen.
„Wir haben einen Wintergarten angebaut. Gehört der jetzt automatisch zu unserer Wohngebäudeversicherung oder müssen wir etwas ändern?“
Ein fest mit dem Haus verbundener Wintergarten kann als Gebäudebestandteil bereits zum versicherten Gebäude gehören. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob die Angaben im Versicherungsvertrag weiterhin stimmen.
Durch den Anbau verändern sich die Größe und die Wiederherstellungskosten des Hauses. Je nach Tarif müssen deshalb beispielsweise die versicherungsrelevante Wohnfläche, die Gebäudeausstattung oder der Gebäudewert angepasst werden.
Auch bei der Verglasung gibt es Unterschiede: Schäden durch Sturm oder Hagel sind anders zu beurteilen als ein Glasbruch ohne versichertes Sturm- oder Hagelereignis. Dafür kann ein zusätzlicher Glasversicherungsschutz relevant sein.
Wir prüfen, ob der Wintergarten im bestehenden Vertrag berücksichtigt ist, welche Gebäudedaten aktualisiert werden müssen und welche Schäden versichert sind. So stellen wir fest, ob der vorhandene Schutz weiterhin passt oder eine Anpassung sinnvoll ist.
„Wir haben unsere Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Ist die neue Anlage automatisch über unsere Wohngebäudeversicherung versichert?“
Fest installierte Wärmepumpen sind in vielen Wohngebäudetarifen bereits gegen klassische Gebäudegefahren wie Feuer oder Sturm versichert.
Der Schutz kann aber deutlich weiter gehen: Leistungsstärkere Konzepte berücksichtigen beispielsweise auch Diebstahl, Vandalismus oder bestimmte technische Schäden. Gerade bei einer außen aufgestellten Wärmepumpe können solche Unterschiede entscheidend sein.
Wir klären, wie Ihre Anlage einschließlich der Außeneinheit versichert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt. Bestehen Lücken, prüfen wir passende Erweiterungen oder leistungsstärkere Konzepte.
„Wir haben eine Wallbox installieren lassen. Ist die Ladestation über unsere Gebäudeversicherung mitversichert?“
In einigen Wohngebäudetarifen sind fest installierte Wallboxen ausdrücklich eingeschlossen. In anderen muss zunächst geprüft werden, ob die Ladestation unter die versicherten Gebäude- oder Grundstücksbestandteile fällt.
Unterschiede bestehen außerdem bei den versicherten Schadenursachen und möglichen Entschädigungsgrenzen. Eine Mitversicherung gegen Feuer oder Sturm bedeutet beispielsweise nicht automatisch Schutz bei einem technischen Defekt.
Wir prüfen den Einschluss der Ladestation, die versicherten Gefahren und mögliche Leistungsgrenzen. Falls erforderlich, klären wir mit dem Versicherer eine Anpassung oder prüfen eine passendere Lösung.
„Nach einem heftigen Gewitter steht unser Keller unter Wasser. Macht es für die Versicherung einen Unterschied, ob das Wasser von draußen hereingelaufen ist oder aus dem Abfluss hochgedrückt wurde?“
Ja. Bei Starkregen können unterschiedliche Schadenereignisse entstehen:
Von einer Überschwemmung spricht man versicherungstechnisch beispielsweise, wenn erhebliche Mengen Regenwasser das Grundstück oder angrenzende Flächen überfluten und von dort ins Gebäude eindringen.
Rückstau entsteht dagegen, wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann und Wasser über angeschlossene Abwasserleitungen oder Entwässerungseinrichtungen ins Gebäude zurückgedrückt wird.
Beide Schadenursachen können im Rahmen einer Elementarversicherung abgesichert sein. Sie sind aber nicht automatisch Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung. Auch die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz können unterschiedlich sein.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Überschwemmung und Rückstau im Vertrag eingeschlossen sind und welche Bedingungen dafür gelten. Kommt es zu einem Schaden, helfen wir, den Wasserweg und die Ursache nachvollziehbar darzustellen, damit der Versicherer den Schaden richtig prüfen kann.
„Meine Wohngebäudeversicherung ist schon wieder teurer geworden, obwohl ich keinen Schaden hatte. Sollte ich jetzt wechseln?“
Steigende Beiträge hängen nicht unbedingt mit eigenen Schäden zusammen. Auch höhere Bau- und Wiederherstellungskosten, die Schadenentwicklung oder tarifliche Anpassungen können eine Rolle spielen.
Ein günstigerer Vertrag ist deshalb nicht automatisch die bessere Lösung. Entscheidend ist, welche Leistungen und Bedingungen der neue Vertrag im Vergleich zum bisherigen bietet.
Bei einem Wechsel können sich beispielsweise der Umfang des Versicherungsschutzes, Entschädigungsgrenzen oder vereinbarte Selbstbeteiligungen ändern.
Wir prüfen mit Ihnen, warum der Beitrag gestiegen ist und ob der bestehende Versicherungsschutz weiterhin zu Ihrem Gebäude passt. Anschließend vergleichen wir mögliche Alternativen – nicht nur beim Preis, sondern vor allem bei den Leistungen.
So lässt sich entscheiden, ob der bisherige Vertrag sinnvoll bleibt, angepasst werden sollte oder ein Wechsel Vorteile bietet.
Mehr dazu: Wohngebäudeversicherung wird teurer – behalten, optimieren oder wechseln?
Hinweis schließen„In meiner Wohngebäudeversicherung stehen die Quadratmeter meines Hauses, aber keine Versicherungssumme in Euro. Was bekomme ich, wenn mein Haus vollständig zerstört wird?“
Bei Wohngebäudetarifen mit einer Entschädigung zum Neuwert geht es grundsätzlich um die notwendigen Kosten, um das beschädigte oder zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte zum Schadenzeitpunkt wiederherzustellen.
Bei Quadratmetertarifen dienen die Wohnfläche und weitere Gebäudemerkmale häufig als Grundlage für die Beitragsberechnung. Deshalb muss im Versicherungsschein keine feste Versicherungssumme in Euro ausgewiesen sein.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch eine unbegrenzte Entschädigung: Manche Tarife sehen eine Höchstentschädigung vor, andere nicht. Zusätzlich können bestimmte Leistungen gesondert begrenzt sein. Auch die Voraussetzungen für die vollständige Neuwertentschädigung sind zu beachten.
Wir erklären, wie die Wiederherstellungskosten in Ihrem Vertrag berücksichtigt werden, welche Entschädigungsgrenzen gegebenenfalls gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Außerdem prüfen wir mit Ihnen, ob die hinterlegten Gebäudedaten noch zutreffen.
Zwei Wohngebäudeversicherungen können auf den ersten Blick dieselben Gefahren versichern und sich dennoch in wichtigen Vertragsdetails unterscheiden.
Beispiele hierfür können der Versicherungsschutz für bestimmte Ableitungsrohre oder die Höhe versicherter Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten sein.
Auch Entschädigungsgrenzen einzelner Leistungen können unterschiedlich ausgestaltet sein.
Deshalb vergleichen wir nicht nur Beiträge, sondern auch die zugrunde liegenden Bedingungen und Leistungsgrenzen.
Elementarschutz umfasst verschiedene weitere Naturgefahren. Dazu können unter anderem Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen gehören.
Gerade Starkregen zeigt, warum die Entfernung zu einem Fluss allein keine ausreichende Einschätzung des Risikos ermöglicht. Auch außerhalb klassischer Hochwasserlagen können Überschwemmungsschäden entstehen.
Ob und zu welchen Bedingungen Elementarschutz für ein konkretes Gebäude sinnvoll und möglich ist, sollte deshalb individuell geprüft werden.
Steigende Beiträge beschäftigen derzeit viele Hauseigentümer. Ein wichtiger Hintergrund sind unter anderem die gestiegenen Kosten für Bau, Reparatur und Wiederherstellung.
Eine Beitragserhöhung kann deshalb ein sinnvoller Anlass sein, den bestehenden Vertrag mit aktuellen Möglichkeiten zu vergleichen.
Ein günstigeres Angebot ist aber nicht automatisch die bessere Lösung.
Entscheidend ist, welche Ersparnis bei einem vergleichbaren Versicherungsschutz tatsächlich erreichbar ist und ob der bestehende Vertrag oder eine Alternative insgesamt besser zur Situation passt.
Ein guter Versicherungsvergleich kann auch mit der Empfehlung enden, nichts zu ändern.
Mehr zu den Hintergründen steigender Beiträge und zur Frage, wann ein Wechsel sinnvoll sein kann, finden Sie in unserem Ratgeber:
Wohngebäudeversicherung wird teurer – wechseln oder Vertrag behalten?
Das Ergebnis unserer Prüfung steht nicht vorher fest.
Behalten:
Der bestehende Vertrag bietet weiterhin einen überzeugenden Versicherungsschutz und ein Wechsel bringt keinen ausreichend relevanten Vorteil.
Optimieren:
Der bestehende Versicherungsschutz weist Anpassungsbedarf auf und es wird geprüft, ob eine sinnvolle Ergänzung oder Änderung möglich ist.
Wechseln:
Eine Alternative bietet bei vergleichbarem Versicherungsschutz einen deutlichen Preisvorteil oder bei ähnlichem Beitrag einen erkennbar besseren Versicherungsschutz.
Vor einem möglichen Wechsel berücksichtigen wir auch die bisherige Schadenhistorie. Einen bestehenden Vertrag sollte man nicht vorschnell kündigen, bevor geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen eine passende Alternative tatsächlich verfügbar ist.
Unser Ziel ist nicht, Ihnen um jeden Preis einen neuen Vertrag zu vermitteln.
Sie sollen nachvollziehen können, warum wir einen bestehenden Vertrag für sinnvoll halten, eine Anpassung empfehlen oder zu einem Wechsel raten.
Dafür betrachten wir zunächst Risiko, Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang. Erst anschließend vergleichen wir mögliche Alternativen und deren Beiträge.
Sicherheit braucht Klarheit. Erst Leistung. Dann Preis.
Wenn Ihnen diese Art der Beratung zusagt, können wir uns auf Wunsch auch Ihre weitere Absicherung ansehen.
Sie möchten wissen, ob Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung noch zu Ihrem Gebäude und Ihrer Situation passt oder möchten eine neue Immobilie sinnvoll absichern?
Im Kennenlern-Telefonat klären wir zunächst Ihr Anliegen und besprechen, wie eine weitere Prüfung oder Beratung sinnvoll erfolgen kann.