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Wohngebäudeversicherung – Ihr Haus richtig absichern

Ein Wohngebäude ist meist ein wesentlicher Teil des privaten Vermögens. Entsprechend wichtig ist es, dass der Versicherungsschutz tatsächlich zum Gebäude und zur heutigen Situation passt.

Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K. prüft und vermittelt Wohngebäudeversicherungen für Eigentümer insbesondere im Raum Düsseldorf, Krefeld und Neuss. Dabei betrachten wir zuerst den benötigten beziehungsweise bestehenden Versicherungsschutz – und erst danach den Preis.


Was schützt eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das versicherte Gebäude und die im Vertrag bezeichneten Gebäudebestandteile gegen die vereinbarten Gefahren.

Dazu können insbesondere Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel gehören. Weitere Naturgefahren wie beispielsweise Überschwemmung oder Rückstau können über einen zusätzlichen Elementarschutz versichert werden.

Welche Nebengebäude, Grundstücksbestandteile oder weiteres Zubehör mitversichert sind und welche Entschädigungsgrenzen gelten, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Passt Ihre Wohngebäudeversicherung noch zu Ihrem Haus?

Wohngebäudeversicherungen laufen häufig über viele Jahre. In dieser Zeit können sich das Gebäude, seine Nutzung und auch die Versicherungsbedingungen verändern.

Bei einem bestehenden Vertrag schauen wir deshalb zunächst darauf, ob die bekannten Angaben und die vereinbarte Wertermittlung noch zur heutigen Situation passen und welcher Versicherungsschutz tatsächlich vereinbart ist.

Gebäudedaten und Wertermittlung

Passen die Angaben in der Police noch zum heutigen Gebäude oder gibt es Abweichungen, die zunächst geklärt werden sollten?

Versicherte Gefahren

Welche Gefahren sind tatsächlich eingeschlossen? Besteht beispielsweise Versicherungsschutz für Leitungswasser und weitere Naturgefahren?

Leistungsumfang

Auch innerhalb derselben versicherten Gefahren können sich Bedingungswerke unterscheiden. Deshalb betrachten wir nicht nur, ob eine Leistung versichert ist, sondern auch, wie sie ausgestaltet ist.

Veränderungen am Gebäude

Gab es in den vergangenen Jahren An- oder Umbauten oder andere wesentliche Veränderungen – beispielsweise eine Photovoltaik- oder Solaranlage, eine Wärmepumpe oder einen Pool?

Solche Veränderungen sind ein guter Anlass, die vorhandenen Vertragsangaben und den Versicherungsschutz erneut zu prüfen.


Wohngebäude verstehen

Was passiert eigentlich, wenn …?

Typische Fragen rund ums Haus Entdecken Sie, worauf es bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ankommt. Wählen Sie dazu einen Bereich im Hausbild oder eines der Themen aus.
Modernes Einfamilienhaus im Querschnitt
Sturm & Wasserschaden

Sturm beschädigt das Dach – ist der Wasserschaden mitversichert?

„Beim Sturm wurden Dachziegel abgedeckt. Anschließend hat es ins Haus geregnet und die Decke beschädigt. Ist dieser Wasserschaden mitversichert?“

Warum das wichtig ist

Eine Wohngebäudeversicherung kann neben dem unmittelbaren Sturmschaden auch die daraus entstehenden Folgeschäden abdecken.

Dringt Regen durch eine Öffnung ein, die erst durch einen versicherten Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude entstanden ist, können auch die dadurch verursachten Nässeschäden versichert sein.

Anders liegt der Fall beispielsweise, wenn Regen durch ein offen stehendes Fenster eindringt, ohne dass Sturm oder Hagel zuvor eine entsprechende Gebäudeöffnung verursacht haben.

Wie können wir hier helfen?

Wir helfen, den Zusammenhang zwischen dem Sturmschaden und den entstandenen Nässeschäden einzuordnen. Dabei erläutern wir, welche Vertragsregelungen relevant sind und welche Angaben der Versicherer zur Prüfung benötigt.

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Photovoltaik

Photovoltaik: Was ist tatsächlich mitversichert?

„Unsere Photovoltaikanlage ist fest auf dem Dach montiert. Ist sie damit automatisch über die Wohngebäudeversicherung geschützt?“

Warum das wichtig ist

Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich. Manche Verträge schließen Photovoltaikanlagen nicht ein, andere ver­sichern sie gegen klassische Gebäudegefahren. Umfangreichere Konzepte können darüber hinaus beispielsweise technische Schäden, Diebstahl oder Ertragsausfall berücksichtigen.

Auch bei Wechselrichtern, Speichern und anderen Anlagenbestandteilen lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen.

Welcher Schutz passt zu Ihrer Anlage?

Wir prüfen, welche Bestandteile und Gefahren bereits erfasst sind und wo Entschädigungsgrenzen gelten. Reicht der bestehende Schutz nicht aus, betrachten wir geeignete Erweiterungen oder alternative Versicherungslösungen.

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Solarthermie

Solarthermie: Ist die gesamte Anlage geschützt?

„Wir haben eine Solarthermieanlage auf dem Dach. Ist sie genauso versichert wie das übrige Gebäude?“

Warum das wichtig ist

Solarthermieanlagen können bereits zur versicherten Gebäudetechnik gehören. Dabei kommt es aber auf den Umfang des Schutzes an.

Je nach Vertrag sind die Anlage und ihre Komponenten gegen bestimmte Gebäudegefahren abgesichert. Weitergehende Konzepte können zusätzliche Schäden an der Technik berücksichtigen. Ein versicherter Rohrbruch bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass auch jeder Schaden an Kollektoren oder anderen Anlagenteilen versichert ist.

Was ist in Ihrem Vertrag berücksichtigt?

Wir gleichen die vorhandene Anlage mit den versicherten Sachen und Gefahren ab. So lässt sich klären, ob der Schutz ausreicht oder eine Ergänzung sinnvoll wäre.

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Regenfallrohr & Wasser

Regenfallrohr undicht – zahlt die Wohngebäudeversicherung?

„Unser Regenfallrohr ist undicht. Dadurch ist Wasser in die Hauswand gelangt. Ist das nicht ein ganz normaler Leitungswasserschaden?“

Warum das wichtig ist

In der Wohngebäudeversicherung ist nicht jedes Wasser, das aus einem Rohr austritt, automatisch als Leitungswasser versichert.

Bei Regenfallrohren kommt es insbesondere darauf an, wo das Rohr verläuft und welche Schäden entstanden sind.

Schäden durch Wasser, das aus innenliegenden Regenentwässerungsrohren austritt, sind in vielen Versicherungskonzepten im Leitungswasserschutz berücksichtigt. Bei außenliegenden Fallrohren ist das nicht selbstverständlich.

Außerdem wird zwischen dem Schaden am Rohr selbst und den Nässeschäden am Gebäude unterschieden. Für beide können unterschiedliche Regelungen gelten.

Wie können wir hier helfen?

Wir klären mit Ihnen, welches Rohr betroffen ist, wo es verläuft und wie das Wasser in die Wand gelangt ist. Anschließend erläutern wir, welche Regelungen Ihres Vertrags für den Rohrschaden und die Durchfeuchtung maßgeblich sind.

So wird verständlich, was die Wohngebäudeversicherung in dieser Situation leisten kann – und welche Fragen der Versicherer noch klären muss.

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Nachbarbaum & Sturmschaden

Baum des Nachbarn fällt aufs Haus – wer zahlt?

„Bei einem Sturm ist der Baum unseres Nachbarn auf unser Dach gefallen. Muss nicht der Nachbar für den Schaden aufkommen?“

Warum das wichtig ist

Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden: der Versicherungsschutz für das beschädigte Gebäude und die mögliche Haftung des Nachbarn.

Die eigene Wohngebäudeversicherung kann für den Schaden am Haus aufkommen, wenn der Baum infolge eines versicherten Sturmereignisses auf das Gebäude gefallen ist. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Baum auf dem eigenen oder dem benachbarten Grundstück stand.

Der Nachbar haftet dagegen nicht automatisch. Eine Haftung kommt beispielsweise infrage, wenn er erkennbare Gefahren durch einen geschädigten Baum pflichtwidrig nicht beseitigt hat. War der Baum gesund und fiel allein durch den Sturm um, besteht nicht schon wegen seines Eigentums am Baum ein Schadensersatzanspruch.

Wie können wir hier helfen?

Wir erklären, welche Rolle Ihre eigene Gebäudeversicherung spielt und welche Angaben zum Sturm und zum Schaden benötigt werden. Außerdem helfen wir, den Unterschied zwischen dem vertraglichen Versicherungsschutz und einer möglichen Haftung des Nachbarn einzuordnen.

Ob der Nachbar rechtlich haftet, ist gesondert zu beurteilen.

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Wintergarten & Anbau

Wintergarten angebaut – ist er automatisch mitversichert?

„Wir haben einen Wintergarten angebaut. Gehört der jetzt automatisch zu unserer Wohngebäudeversicherung oder müssen wir etwas ändern?“

Warum das wichtig ist

Ein fest mit dem Haus verbundener Wintergarten kann als Gebäudebestandteil bereits zum versicherten Gebäude gehören. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob die Angaben im Versicherungsvertrag weiterhin stimmen.

Durch den Anbau verändern sich die Größe und die Wiederherstellungskosten des Hauses. Je nach Tarif müssen deshalb beispielsweise die versicherungsrelevante Wohnfläche, die Gebäudeausstattung oder der Gebäudewert angepasst werden.

Auch bei der Verglasung gibt es Unterschiede: Schäden durch Sturm oder Hagel sind anders zu beurteilen als ein Glasbruch ohne versichertes Sturm- oder Hagelereignis. Dafür kann ein zusätzlicher Glasversicherungsschutz relevant sein.

Was bedeutet der Anbau für Ihren Versicherungsschutz?

Wir prüfen, ob der Wintergarten im bestehenden Vertrag berücksichtigt ist, welche Gebäudedaten aktualisiert werden müssen und welche Schäden versichert sind. So stellen wir fest, ob der vorhandene Schutz weiterhin passt oder eine Anpassung sinnvoll ist.

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Wärmepumpe

Neue Wärmepumpe: Wie gut ist sie versichert?

„Wir haben unsere Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Ist die neue Anlage automatisch über unsere Wohngebäudeversicherung versichert?“

Warum das wichtig ist

Fest installierte Wärmepumpen sind in vielen Wohngebäudetarifen bereits gegen klassische Gebäudegefahren wie Feuer oder Sturm versichert.

Der Schutz kann aber deutlich weiter gehen: Leistungsstärkere Konzepte berücksichtigen beispielsweise auch Diebstahl, Vandalismus oder bestimmte technische Schäden. Gerade bei einer außen aufgestellten Wärmepumpe können solche Unterschiede entscheidend sein.

Was können wir für Sie prüfen?

Wir klären, wie Ihre Anlage einschließlich der Außeneinheit versichert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt. Bestehen Lücken, prüfen wir passende Erweiterungen oder leistungsstärkere Konzepte.

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Wallbox

Wallbox: Mitversichert oder nur mitgemeint?

„Wir haben eine Wallbox installieren lassen. Ist die Ladestation über unsere Gebäudeversicherung mitversichert?“

Warum das wichtig ist

In einigen Wohngebäudetarifen sind fest installierte Wallboxen ausdrücklich eingeschlossen. In anderen muss zunächst geprüft werden, ob die Ladestation unter die versicherten Gebäude- oder Grundstücksbestandteile fällt.

Unterschiede bestehen außerdem bei den versicherten Schadenursachen und möglichen Entschädigungsgrenzen. Eine Mitversicherung gegen Feuer oder Sturm bedeutet beispielsweise nicht automatisch Schutz bei einem technischen Defekt.

Wie ist Ihre Wallbox abgesichert?

Wir prüfen den Einschluss der Ladestation, die versicherten Gefahren und mögliche Leistungsgrenzen. Falls erforderlich, klären wir mit dem Versicherer eine Anpassung oder prüfen eine passendere Lösung.

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Starkregen & Rückstau

Keller nach Starkregen unter Wasser – Überschwemmung oder Rückstau?

„Nach einem heftigen Gewitter steht unser Keller unter Wasser. Macht es für die Versicherung einen Unterschied, ob das Wasser von draußen hereingelaufen ist oder aus dem Abfluss hochgedrückt wurde?“

Warum das wichtig ist

Ja. Bei Starkregen können unterschiedliche Schadenereignisse entstehen:

Von einer Überschwemmung spricht man versicherungstechnisch beispielsweise, wenn erhebliche Mengen Regenwasser das Grundstück oder angrenzende Flächen überfluten und von dort ins Gebäude eindringen.

Rückstau entsteht dagegen, wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann und Wasser über angeschlossene Abwasserleitungen oder Entwässerungseinrichtungen ins Gebäude zurückgedrückt wird.

Beide Schadenursachen können im Rahmen einer Elementarversicherung abgesichert sein. Sie sind aber nicht automatisch Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung. Auch die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz können unterschiedlich sein.

Wobei können wir helfen?

Wir prüfen mit Ihnen, ob Überschwemmung und Rückstau im Vertrag eingeschlossen sind und welche Bedingungen dafür gelten. Kommt es zu einem Schaden, helfen wir, den Wasserweg und die Ursache nachvollziehbar darzustellen, damit der Versicherer den Schaden richtig prüfen kann.

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Beitragserhöhung

Wohngebäudeversicherung wird teurer – wechseln oder behalten?

„Meine Wohngebäudeversicherung ist schon wieder teurer geworden, obwohl ich keinen Schaden hatte. Sollte ich jetzt wechseln?“

Warum das wichtig ist

Steigende Beiträge hängen nicht unbedingt mit eigenen Schäden zusammen. Auch höhere Bau- und Wiederherstellungskosten, die Schadenentwicklung oder tarifliche Anpassungen können eine Rolle spielen.

Ein günstigerer Vertrag ist deshalb nicht automatisch die bessere Lösung. Entscheidend ist, welche Leistungen und Bedingungen der neue Vertrag im Vergleich zum bisherigen bietet.

Bei einem Wechsel können sich beispielsweise der Umfang des Versicherungsschutzes, Entschädigungsgrenzen oder vereinbarte Selbstbeteiligungen ändern.

Behalten, optimieren oder wechseln?

Wir prüfen mit Ihnen, warum der Beitrag gestiegen ist und ob der bestehende Versicherungsschutz weiterhin zu Ihrem Gebäude passt. Anschließend ver­gleichen wir mögliche Alternativen – nicht nur beim Preis, sondern vor allem bei den Leistungen.

So lässt sich entscheiden, ob der bisherige Vertrag sinnvoll bleibt, angepasst werden sollte oder ein Wechsel Vorteile bietet.

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Versicherungssumme & Wohnfläche

Keine Versicherungssumme im Vertrag – was bekomme ich im Totalschaden?

„In meiner Wohngebäudeversicherung stehen die Quadratmeter meines Hauses, aber keine Versicherungssumme in Euro. Was bekomme ich, wenn mein Haus vollständig zerstört wird?“

Warum das wichtig ist

Bei Wohngebäudetarifen mit einer Entschädigung zum Neuwert geht es grundsätzlich um die notwendigen Kosten, um das beschädigte oder zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte zum Schadenzeitpunkt wiederherzustellen.

Bei Quadratmetertarifen dienen die Wohnfläche und weitere Gebäudemerkmale häufig als Grundlage für die Beitragsberechnung. Deshalb muss im Versicherungsschein keine feste Versicherungssumme in Euro ausgewiesen sein.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch eine unbegrenzte Entschädigung: Manche Tarife sehen eine Höchstentschädigung vor, andere nicht. Zusätzlich können bestimmte Leistungen gesondert begrenzt sein. Auch die Voraussetzungen für die vollständige Neuwertentschädigung sind zu beachten.

Was bedeutet das für Ihren Vertrag?

Wir erklären, wie die Wiederherstellungskosten in Ihrem Vertrag berücksichtigt werden, welche Entschädigungsgrenzen gegebenenfalls gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Außerdem prüfen wir mit Ihnen, ob die hinterlegten Gebäudedaten noch zutreffen.

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Gleiche Gefahren bedeuten nicht automatisch gleichen Versicherungsschutz

Zwei Wohngebäudeversicherungen können auf den ersten Blick dieselben Gefahren ver­sichern und sich dennoch in wichtigen Vertragsdetails unterscheiden.

Beispiele hierfür können der Versicherungsschutz für bestimmte Ableitungsrohre oder die Höhe versicherter Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten sein.

Auch Entschädigungsgrenzen einzelner Leistungen können unterschiedlich ausgestaltet sein.

Deshalb ver­gleichen wir nicht nur Beiträge, sondern auch die zugrunde liegenden Bedingungen und Leistungsgrenzen.

Elementarschutz – mehr als Hochwasser am Fluss

Elementarschutz umfasst verschiedene weitere Naturgefahren. Dazu können unter anderem Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen gehören.

Gerade Starkregen zeigt, warum die Entfernung zu einem Fluss allein keine ausreichende Einschätzung des Risikos ermöglicht. Auch außerhalb klassischer Hochwasserlagen können Überschwemmungsschäden entstehen.

Ob und zu welchen Bedingungen Elementarschutz für ein konkretes Gebäude sinnvoll und möglich ist, sollte deshalb individuell geprüft werden.

Ihre Wohngebäudeversicherung wird immer teurer?

Steigende Beiträge beschäftigen derzeit viele Hauseigentümer. Ein wichtiger Hintergrund sind unter anderem die gestiegenen Kosten für Bau, Reparatur und Wiederherstellung.

Eine Beitragserhöhung kann deshalb ein sinnvoller Anlass sein, den bestehenden Vertrag mit aktuellen Möglichkeiten zu ver­gleichen.

Ein günstigeres Angebot ist aber nicht automatisch die bessere Lösung.

Entscheidend ist, welche Ersparnis bei einem vergleichbaren Versicherungsschutz tatsächlich erreichbar ist und ob der bestehende Vertrag oder eine Alternative insgesamt besser zur Situation passt.

Ein guter Versicherungsvergleich kann auch mit der Empfehlung enden, nichts zu ändern.

Mehr zu den Hintergründen steigender Beiträge und zur Frage, wann ein Wechsel sinnvoll sein kann, finden Sie in unserem Ratgeber:

Wohngebäudeversicherung wird teurer – wechseln oder Vertrag behalten?

Behalten, optimieren oder wechseln?

Das Ergebnis unserer Prüfung steht nicht vorher fest.

Behalten:
Der bestehende Vertrag bietet weiterhin einen überzeugenden Versicherungsschutz und ein Wechsel bringt keinen ausreichend relevanten Vorteil.

Optimieren:
Der bestehende Versicherungsschutz weist Anpassungsbedarf auf und es wird geprüft, ob eine sinnvolle Ergänzung oder Änderung möglich ist.

Wechseln:
Eine Alternative bietet bei vergleichbarem Versicherungsschutz einen deutlichen Preisvorteil oder bei ähnlichem Beitrag einen erkennbar besseren Versicherungsschutz.

Vor einem möglichen Wechsel berücksichtigen wir auch die bisherige Schadenhistorie. Einen bestehenden Vertrag sollte man nicht vorschnell kündigen, bevor geklärt ist, ob und zu welchen Bedingungen eine passende Alternative tatsächlich verfügbar ist.

Beratung, die nicht beim Preis beginnt

Unser Ziel ist nicht, Ihnen um jeden Preis einen neuen Vertrag zu vermitteln.

Sie sollen nachvollziehen können, warum wir einen bestehenden Vertrag für sinnvoll halten, eine Anpassung empfehlen oder zu einem Wechsel raten.

Dafür betrachten wir zunächst Risiko, Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang. Erst anschließend ver­gleichen wir mögliche Alternativen und deren Beiträge.

Sicherheit braucht Klarheit. Erst Leistung. Dann Preis.

Wenn Ihnen diese Art der Beratung zusagt, können wir uns auf Wunsch auch Ihre weitere Absicherung ansehen.

Kennenlern-Telefonat

Sie möchten wissen, ob Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung noch zu Ihrem Gebäude und Ihrer Situation passt oder möchten eine neue Immobilie sinnvoll absichern?

Im Kennenlern-Telefonat klären wir zunächst Ihr Anliegen und besprechen, wie eine weitere Prüfung oder Beratung sinnvoll erfolgen kann.

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